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Neue Bandscheibenpraxis in der Privatklinik-Hochrum
Pressebericht in der Tiroler Tageszeitung
Pressebericht in der Tiroler Tageszeitung
1. Verrechnung mit privater Zusatzversicherung
Mit folgenden österreichischen Privatversicherungen bestehen Direktverrechnungsverträge:
Am Tag der Aufnahme sucht die Privatklinik bei der jeweiligen (oben genannten) Versicherung um Kostenübernahme an. Wird diese zur Gänze zugesagt (100 %), so erfolgt die Rechnungslegung – über die Aufzahlung für die Sonderklasse samt aller Honorare – direkt an die Versicherung. Davon ausgenommen sind ärztliche Sonderleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten während des stationären Aufenthaltes durchgeführt wurden.
Sollte die Privatversicherung die Kosten jedoch nicht zur Gänze übernehmen oder kein Direktverrechnungsabkommen mit der Privatklinik Hochrum bestehen, so erfolgt die Rechnungslegung (Aufzahlung Sonderklasse und Honorare) an den Patienten.
Einbettzimmerzuschlag: Übernimmt die private Zusatzversicherung die Kosten für das Einzelzimmer, so werden auch diese direkt verrechnet. In allen anderen Fällen erhält der Patient eine Rechnung über den Einbettzimmerzuschlag.
Anzahlung: Sofern eine Direktverrechnung besteht, ist keine Anzahlung zu leisten.
2. Verrechnung mit österreichischer Sozialversicherung:
Mit folgenden österreichischen Sozialversicherungen bestehen Direktverrechnungsverträge:
Am Tag der Aufnahme übermittelt die Privatklinik die Patientendaten an die jeweilige Sozialversicherung. Nach Erhalt der Bestätigung über ein aufrechtes Versicherungsverhältnis werden die Kosten für die Allgemeine Gebührenklasse direkt mit dem Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfond) verrechnet.
Keine Direktverrechnung besteht für Salzburger-, Vorarlberger- und Burgenländische GKK sowie für KUF Versicherte. In diesen Fällen ergeht die Rechnung über die Kosten der Allgemeinen Gebührenklasse an den Patienten, der sie nach Begleichung bei der jeweiligen Sozialversicherung oder KUF zur Refundierung einreichen kann.
3. Verrechnung mit Unfallversicherung:
Mit privaten Unfallversicherungen besteht kein Direktverrechnungsabkommen d. h. der Patient erhält die Rechnung über die Aufzahlung für die Sonderklasse und die Honorare und kann diese nach Begleichung bei der Unfallversicherung zur Refundierung einreichen.
Anzahlung: für alle österreichischen Patienten ohne Privatversicherung bitten wir um eine Anzahlung in Höhe von ca. 30% der Hauskosten. Die Anzahlung kann mittels Banküberweisung im vorhinein oder direkt am Anreisetag getätigt werden. Wir akzeptieren Bankomatkarten und alle gängigen Kreditkarten.
Die Mitarbeiter der Patientenabrechnung erstellen gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.
1. Ausländische Sozialversicherung und/oder ausländischen Privatversicherung
Keine Direktverrechnung besteht für Patienten mit ausländischer Sozial-und/oder Privatversicherung. Der Patient erhält die Rechnung über die Kosten der allgemeinen Gebührenklasse und die Aufzahlung Sonderklasse und kann diese nach Begleichung bei seiner Versicherung zur Refundierung einreichen.
Anzahlung: für alle ausländischen Patienten benötigen wir eine Anzahlung von ca. 30 % vor Behandlungsbeginn. Wir akzeptieren Bankomatkarten und alle gängigen Kreditkarten. Die Mitarbeiter der Patientenabrechnung erstellen gerne einen Kostenvoranschlag für die geplante Behandlung.
Für einige ausländische Privatversicherungen im EU-Raum besteht die Möglichkeit einer Direktverrechnung bei operativen Aufenthalten nach einem Unfall. Die Abklärung der Direktverrechnung muss unbedingt vor Behandlungsbeginn und jeweils im Einzelfall erfolgen.
Sie können alle Leistungen auch mit Bankomat- oder Kreditkarte begleichen.
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Privatklinik Hochrum
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A-6063 Rum bei Innsbruck
Tel: 0512 / 234 -0 | Fax: 0512 / 234 287
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